Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kostendeckungsprinzip
Kostendeckungsprinzip,Grundsatz, nach dem aus wirtschafts- und sozialpolit. Gründen nur kostendeckende Gebühren und Beiträge erhoben werden, findet v. a. im Kommunalabgaberecht bzw. in Betrieben und Einrichtungen der öffentl. Hand Anwendung.
Kostendeckungsprinzip,Grundsatz, nach dem aus wirtschafts- und sozialpolit. Gründen nur kostendeckende Gebühren und Beiträge erhoben werden, findet v. a. im Kommunalabgaberecht bzw. in Betrieben und Einrichtungen der öffentl. Hand Anwendung.