Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kosten
Kosten, 1) Betriebswirtschaftslehre: in Geldeinheiten bewerteter Verzehr von Produktionsfaktoren, der zur Erstellung und Verwertung der betriebl. Leistungen und zur Aufrechterhaltung der betriebl. Kapazitäten notwendig ist. Grundmerkmale der K. sind: 1) Es liegt ein mengenmäßiger Güterverbrauch vor; eingesetzte Güter sind z. B. Sachgüter, Dienstleistungen; 2) der Güterverbrauch muss leistungsbezogen sein; 3) er wird durch Multiplikation der verbrauchten Menge mit dem Geldbetrag je Mengeneinheit (Preis, Lohnsatz usw.) ermittelt. Die K. sind abzugrenzen von Ausgaben und Aufwendungen. - Die K.-Theorie untersucht die Faktoren, die die Höhe der K. beeinflussen: Zahl, Art und Güte der Produkte (Produktprogramm), Fertigungstyp (Einzel-, Serienfertigung u. a.), Kapazität der Anlagen und Arbeitskräfte (Betriebsgröße), Auslastung der gegebenen Kapazitäten u. a. Dabei interessieren bes. die günstigsten (optimalen) Kombinationen, für die die K. je Produkteinheit am niedrigsten sind. - Die in einem Betrieb entstehenden K. gliedern sich in direkte oder Einzel-K., die unmittelbar auf das Produkt entfallen (z. B. Rohstoff-, Lohn-K.), und indirekte K. (Gemeinkosten). Die fixen K. bleiben ohne Rücksicht auf den Auslastungsgrad des Unternehmens unverändert (z. B. Abschreibungs- und Miet-K.), die variablen K. ändern sich je nach dem Beschäftigungsgrad (z. B. Rohstoff- und Lohn-K.).
2) Prozessrecht: Gerichtskosten, Kostenpflicht.
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