Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Korridor
Kọrridor[italien.] der,
1) allg.: Gang, Flur.
2) Völkerrecht: ein Gebietsstreifen, der fremdes Staatsgebiet durchquert, z. B. der durch den Versailler Vertrag (1919) errichtete Polnische K. (Zugang Polens zur Ostsee) oder der 1945 zw. den Besatzungsmächten vereinbarte Luftkorridor nach Berlin (West).
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