Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kopplung
Kopplung,1) Elektronik: die Übertragung von elektr. Signalen oder Leistungen von einem Stromkreis auf einen anderen. Man unterscheidet gewünschte und nicht erwünschte Kopplung. Gewünschte K. werden nach der Art des Koppelglieds unterschieden und v. a. zwischen Verstärkerstufen angewendet. Danach gibt es z. B. galvan. K. (Übertragung erfolgt durch ohmsche Widerstände), kapazitive K. (wird mithilfe von Koppelkondensatoren, meist in Verbindung mit Widerständen [RC-Kopplung], erreicht) und induktive K. (erhält man mittels Spulen, meist mit anderen Gliedern kombiniert, z. B. mit Kondensatoren zur LC-Kopplung). Nicht erwünschte K. treten als Ursache für die einseitige oder wechselseitige Beeinflussung von elektr. Stromkreisen auf. Die K. erfolgt dabei durch elektromagnet. Felder oder durch galvan. Verbindungen. Der Grad der K. kann durch Kopplungsfaktoren beschrieben werden. Nicht erwünschte K. rufen u. a. Störspannungen hervor, die die Arbeitsfähigkeit von Anlagen beeinträchtigen können.
2) Physik: wechselseitige Beeinflussung zweier physikal. Systeme, bei der durch mechan. oder elektromagnet. Koppelglieder (Federn, elektromagnet. Felder u. a.) Energie übertragen wird; z. B. führt die durch eine Feder zw. zwei Pendeln übertragene Schwingungsenergie zu gekoppelten Schwingungen. Die Stärke der K. wird durch sog. K.-Konstanten ausgedrückt. In der Kernphysik sind die K. zw. den Spins und den Bahndrehimpulsen der Elektronen für die energet. Verhältnisse in der Atomhülle und damit die Feinstruktur der Spektrallinien maßgebend.
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