Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kopfsteuer
Kopfsteuer,einfachste Form der Personensteuer, bei der jeder Steuerpflichtige ohne Rücksicht auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit dem gleichen Betrag besteuert wird. Der K. liegt die Idee zugrunde, dass sie als Äquivalent für öffentl. Leistungen erhoben wird, an denen jeder Bürger gleichermaßen teilhat. Die in Dtl. 1930 eingeführte Bürgersteuer war eine grob abgestufte K.; sie wurde 1942 in die Einkommensteuer einbezogen.
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