Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konziliarismus
Konziliarịsmus[lat.] der, die im MA. durch die kirchl. Rechtswiss. (Kanonistik) geprägte Auffassung, dass ein allg. (ökumen.) Konzil die höchste Instanz in der (kath.) Kirche ist, dessen Beschlüsse auch päpstl. Entscheidungen übergeordnet sind. Seinen Höhepunkt erlebte der K. auf den Konzilen von Konstanz (1414-18) und Basel (1431-49), wo der K. formell dekretiert wurde. Die Gegenposition (Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat des Papstes) wurde durch das 1. Vatikan. Konzil (1869/70) beschlossen. Das 2. Vatikan. Konzil (1962-65) nahm Elemente des K. in die Kirchenverf. auf (Episkopalismus).
Konziliarịsmus[lat.] der, die im MA. durch die kirchl. Rechtswiss. (Kanonistik) geprägte Auffassung, dass ein allg. (ökumen.) Konzil die höchste Instanz in der (kath.) Kirche ist, dessen Beschlüsse auch päpstl. Entscheidungen übergeordnet sind. Seinen Höhepunkt erlebte der K. auf den Konzilen von Konstanz (1414-18) und Basel (1431-49), wo der K. formell dekretiert wurde. Die Gegenposition (Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat des Papstes) wurde durch das 1. Vatikan. Konzil (1869/70) beschlossen. Das 2. Vatikan. Konzil (1962-65) nahm Elemente des K. in die Kirchenverf. auf (Episkopalismus).