Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konzil
Konzil[lat.] das (grch. Synode),
1) allg.: Zusammenkunft, Versammlung.
2) christl. Kirchen: die Versammlung von kirchl. Repräsentanten zur Beratung und Entscheidung (gesamt)kirchl. Angelegenheiten; in der kath. Kirche und in den orth. Kirchen v. a. Bez. für die Versammlung der Bischöfe. Das kath. Kirchenrecht unterscheidet zw. den vom Papst einberufenen Universalkonzilen (ökumen. K.) und den mit Zustimmung des Papstes einberufenen Partikularkonzilen der Teilkirchen (Plenar-K. für eine Kirchenregion [Bischofskonferenz]; Provinzial-K. für eine Kirchenprovinz). Die orth. Kirchen erkennen - im Ggs. zur kath. Kirche - nur die sieben K. des 4.-8. Jh. als ökumen. K. an (ökumenisches Konzil).
▣ Literatur:
Riemeck, R.: Glaube, Dogma, Macht. Geschichte der Konzilien. Stuttgart 1985.
Konzil[lat.] das (grch. Synode),
1) allg.: Zusammenkunft, Versammlung.
2) christl. Kirchen: die Versammlung von kirchl. Repräsentanten zur Beratung und Entscheidung (gesamt)kirchl. Angelegenheiten; in der kath. Kirche und in den orth. Kirchen v. a. Bez. für die Versammlung der Bischöfe. Das kath. Kirchenrecht unterscheidet zw. den vom Papst einberufenen Universalkonzilen (ökumen. K.) und den mit Zustimmung des Papstes einberufenen Partikularkonzilen der Teilkirchen (Plenar-K. für eine Kirchenregion [Bischofskonferenz]; Provinzial-K. für eine Kirchenprovinz). Die orth. Kirchen erkennen - im Ggs. zur kath. Kirche - nur die sieben K. des 4.-8. Jh. als ökumen. K. an (ökumenisches Konzil).
▣ Literatur:
Riemeck, R.: Glaube, Dogma, Macht. Geschichte der Konzilien. Stuttgart 1985.