Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konzessionsabgabe
Konzessions|abgabe,vertragsmäßige, periodisch wiederkehrende Zahlung von Unternehmen für die Einräumung eines Nutzungsrechtes an öffentl. Eigentum, z. B. die K. an die Gemeinden für das Recht zur Benutzung öffentl. Straßen zum Verlegen von Versorgungsleitungen. Betreiber öffentl. Telefondienste können öffentl. Verkehrswege für ihre Leitungen unentgeltlich nutzen.
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