Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konzession
Konzession[lat.] die, Verwaltungsrecht: personen- und/oder sachbezogene behördl. Erlaubnis zum Betrieb eines nicht völlig erlaubnisfreien Gewerbes; von der Gewerbeordnung nur noch in Bezug auf die Erlaubnis zum Betrieb von Privatkliniken verwendet.
Konzession[lat.] die, Verwaltungsrecht: personen- und/oder sachbezogene behördl. Erlaubnis zum Betrieb eines nicht völlig erlaubnisfreien Gewerbes; von der Gewerbeordnung nur noch in Bezug auf die Erlaubnis zum Betrieb von Privatkliniken verwendet.