Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konvertibilität
Konvertibilität die (Konvertierbarkeit), die Möglichkeit, eine Währung ohne Beschränkungen in eine andere umzutauschen (volle K., frei konvertierbare Währungen) im Ggs. zur Devisenbewirtschaftung. Beschränkte K. liegt vor, wenn der freie Umtausch nur auf bestimmte Personen oder Institutionen (Ausländer, ausländ. Zentralbanken), nur für bestimmte Zwecke (z. B. Zahlungen aus laufenden Transaktionen, Schuldendienste) oder nur auf bestimmte Währungen bezogen ist. Die K. der DM wurde am 29. 12. 1958 eingeführt. Freie K. ist eine wesentl. Voraussetzung für den freien internat. Güter- und Zahlungsverkehr.
Konvertibilität die (Konvertierbarkeit), die Möglichkeit, eine Währung ohne Beschränkungen in eine andere umzutauschen (volle K., frei konvertierbare Währungen) im Ggs. zur Devisenbewirtschaftung. Beschränkte K. liegt vor, wenn der freie Umtausch nur auf bestimmte Personen oder Institutionen (Ausländer, ausländ. Zentralbanken), nur für bestimmte Zwecke (z. B. Zahlungen aus laufenden Transaktionen, Schuldendienste) oder nur auf bestimmte Währungen bezogen ist. Die K. der DM wurde am 29. 12. 1958 eingeführt. Freie K. ist eine wesentl. Voraussetzung für den freien internat. Güter- und Zahlungsverkehr.