Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken
Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Tẹchniken zu militärischen Zwecken(Umweltkriegsübereinkommen), abgeschlossen (von 33 Staaten) am 18. 5. 1977, in Kraft getreten am 5. 10. 1978, verbietet den militär. Einsatz von Techniken, die Umweltveränderungen der Erde, u. a. der Atmosphäre sowie der Tier- und Pflanzenwelt auslösen können.
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Ansicht: Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken