Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt
Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt,auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro verabschiedetes internat. Übereinkommen (in Kraft seit Dez. 1993) zum Schutz der biolog. Vielfalt (Biodiversität). Es soll die Vielfältigkeit von Arten und die genet. Vielfalt innerhalb einzelner Arten (einschl. der Sorten- und Rassenvielfalt von Nutztieren und Nutzpflanzen) wie auch die unterschiedl. Ökosysteme schützen. Ein Verlust der biolog. Vielfalt kann die stabilisierende und schützende Wirkung der Biosphäre auf Boden, Wasser, Atmosphäre und Klima beeinträchtigen. Verringerte Bodenfruchtbarkeit, Erosion und Überschwemmungen können die Folge sein. Die biolog. Vielfalt liefert die Rohstoffe und das genet. Material für die gesamte landwirtsch. Produktion, da z.B. viele Hochleistungssorten der Einkreuzung wilder Sorten bedürfen, um Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten zu erwerben. Der Erhalt der biolog. Vielfalt ist somit für die Ernährung der Weltbevölkerung dringend notwendig.
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