Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konvention
Konvention[lat.] die,
1) Soziologie: Umgangs- oder Verhaltensregel, die allg. den gesellschaftl. Erwartungen entspricht, deren Nichteinhaltung aber nur relativ schwache negative Sanktionen (Missbilligung, Prestigeentzug) bewirkt.
2) Völkerrecht: Übereinkunft, multilateraler Vertrag, durch den völkerrechtl. Regelungen mit Geltung für die Signatarstaaten geschaffen werden.
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