Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konvent
Konvẹnt[lat.] der,
1) im revolutionären Frankreich 1792-95 die Volksvertretung, deren Ausschüsse, v. a. der Wohlfahrtsausschuss, die Exekutivgewalt innehatten.
2) in den USA Bez. für die Parteikongresse, auf denen die Delegierten der Einzelstaaten und Territorien die Kandidaten für die Ämter des Präs. und des Vizepräs. wählen.
3) Kirchenrecht: in der kath. Kirche die Versammlung aller stimmberechtigten Mitgl. eines Klosters oder die Bez. für das Kloster selbst; in den evang. Kirchen die regelmäßige Zusammenkunft von Pfarrern auf Kreis- oder Landesebene.
4) student. Verbindungswesen: Convent.
Konvẹnt[lat.] der,
1) im revolutionären Frankreich 1792-95 die Volksvertretung, deren Ausschüsse, v. a. der Wohlfahrtsausschuss, die Exekutivgewalt innehatten.
2) in den USA Bez. für die Parteikongresse, auf denen die Delegierten der Einzelstaaten und Territorien die Kandidaten für die Ämter des Präs. und des Vizepräs. wählen.
3) Kirchenrecht: in der kath. Kirche die Versammlung aller stimmberechtigten Mitgl. eines Klosters oder die Bez. für das Kloster selbst; in den evang. Kirchen die regelmäßige Zusammenkunft von Pfarrern auf Kreis- oder Landesebene.
4) student. Verbindungswesen: Convent.