Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kontrast
Kontrạst[frz.] der,
1) allg.: starker Gegensatz, auffallender Unterschied.
2) Fotografie: Verhältnis zw. hellstem und dunkelstem Wert eines Aufnahmeobjekts (Fernsicht ohne Vordergrund 1 : 10; offene Landschaft 1 : 30; Porträt bis 1 : 100; Landschaft mit dunklem Vordergrund etwa 1 : 1 000; Gegenlichtaufnahmen 1 : 10 000 und mehr).
3) Optik: photometrisch bewertetes Maß für räuml. oder zeitl. Helligkeits- und Farbunterschiede. Der photometr. Helligkeits-K. ist der relative Leuchtdichteunterschied (L1L2)/L2 oder (L1L2)/L1 zw. zwei leuchtenden Stellen des Gesichtsfeldes mit den Leuchtdichten L1 bzw. L2. Mitunter wird der K. auch durch das absolute Verhältnis L1/L2 festgelegt. Der photometr. Farb-K. ist analog definiert; die jeweiligen Leuchtdichten sind jedoch mit einem farbabhängigen Faktor zu multiplizieren. - Der physiolog. K. ist die Verstärkung der Farbempfindung und des Helligkeitseindruckes, wenn die zugehörigen Lichtreize versch. Intensität oder Farbe haben und auf die Netzhautstellen des Auges gleichzeitig (Simultan-K.) oder kurz nacheinander (Sukzessiv-K.) einwirken.
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