Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kontokorrent
Kontokorrẹnt[italien. »laufende Rechnung«] das, Geschäftsverbindung, bei der die beiderseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten in Form eines K.-Kontos in Rechnung gestellt werden und in regelmäßigen Zeitabschnitten der Saldo festgestellt wird. Die einzelnen Forderungen werden nicht für sich allein geltend gemacht, sondern durch Feststellung des Saldos getilgt, der als neue Forderung an ihre Stelle tritt. In der Buchführung umfasst das K. den Bereich der Personenkonten, die Konten der Kunden (Debitoren) und der Lieferanten (Kreditoren). Geläufig ist das K. aus dem Bankgeschäft. Bei diesem K.-Geschäft kann der Kunde über sein Guthaben auf dem entsprechenden Konto (Giro- oder K.-Konto) verfügen und erhält nötigenfalls von der Bank Kredit (K.-Kredit). Veränderungen des Kontostandes werden dem Kunden auf Kontoauszügen mitgeteilt (Angabe der Buchungen und des Saldos).
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