Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kontinuität
Kontinuität[lat.] die,
1) allg.: Stetigkeit, Zusammenhang.
2) Geschichtsphilosophie: Begriff, unter dem die Frage erörtert wird, ob neue Perioden als bloße Umprägungen der Überlieferung oder als ein Untergang dessen anzusehen sind, was die Eigenart einer Kultur bis dahin ausgemacht hat.
3) Philosophie: der ununterbrochene, lückenlose Zusammenhang von Einheiten, Größen, Vorgängen, Mengen. Ein Gesetz der K., wonach die Natur nirgends Sprünge macht (»natura non facit saltus«), formulierte G. W. Leibniz. Die moderne Physik kennt jedoch Sprunghaftigkeit des Naturgeschehens (Quantentheorie).
4) Völkerrecht: Fortbestehen der rechtl. Identität eines Staates. Änderungen der Verf. und des Gebietsstandes (z. B. durch Revolution, Krieg) durchbrechen die K. nicht, sofern nicht ein Zerfall in mehrere Nachfolgestaaten (Dismembration) eintritt oder eine Neugründung stattfindet, die mit einem vollständigen Wandel der polit. und gesellschaftl. Lebensgrundlagen des Volkes einhergeht; in diesen beiden Fällen spricht man von Diskontinuität. Für Dtl. wird seit der Gründung des Norddt. Bundes (1867) von einer K. ausgegangen.
Kontinuität[lat.] die,
1) allg.: Stetigkeit, Zusammenhang.
2) Geschichtsphilosophie: Begriff, unter dem die Frage erörtert wird, ob neue Perioden als bloße Umprägungen der Überlieferung oder als ein Untergang dessen anzusehen sind, was die Eigenart einer Kultur bis dahin ausgemacht hat.
3) Philosophie: der ununterbrochene, lückenlose Zusammenhang von Einheiten, Größen, Vorgängen, Mengen. Ein Gesetz der K., wonach die Natur nirgends Sprünge macht (»natura non facit saltus«), formulierte G. W. Leibniz. Die moderne Physik kennt jedoch Sprunghaftigkeit des Naturgeschehens (Quantentheorie).
4) Völkerrecht: Fortbestehen der rechtl. Identität eines Staates. Änderungen der Verf. und des Gebietsstandes (z. B. durch Revolution, Krieg) durchbrechen die K. nicht, sofern nicht ein Zerfall in mehrere Nachfolgestaaten (Dismembration) eintritt oder eine Neugründung stattfindet, die mit einem vollständigen Wandel der polit. und gesellschaftl. Lebensgrundlagen des Volkes einhergeht; in diesen beiden Fällen spricht man von Diskontinuität. Für Dtl. wird seit der Gründung des Norddt. Bundes (1867) von einer K. ausgegangen.