Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kontingent
Kontingẹnt[lat.] das,
1) Militärwesen: vertraglich oder gesetzlich festgelegter Beitrag an Truppen, den das Mitgl. eines Bundesstaates oder Staatenbundes, einer Ländergemeinschaft (z. B. im Rahmen einer internat. Friedenstruppe im Auftrag der UNO) oder eines Militärbündnisses im Frieden ständig bereitzuhalten oder im Einsatzfall zu stellen hat.
2) Wirtschaft: begrenzte Menge, bes. der Anteil an Waren, Leistungen oder Rechten; bei der öffentl. Bewirtschaftung von Waren das Bezugs- oder Bearbeitungsrecht (Rationierung); im Außenhandel die nach Menge, Wert und Herkunftsland bestimmte Befugnis zum Import (Einfuhr-K.) oder Export (Ausfuhr-K.) als Ausnahme von einem Import- bzw. Exportverbot. Solche Kontingentierungen können sich auch auf Finanztransaktionen beziehen, als Handelshemmnisse widersprechen sie dem Freihandel.
Kontingẹnt[lat.] das,
1) Militärwesen: vertraglich oder gesetzlich festgelegter Beitrag an Truppen, den das Mitgl. eines Bundesstaates oder Staatenbundes, einer Ländergemeinschaft (z. B. im Rahmen einer internat. Friedenstruppe im Auftrag der UNO) oder eines Militärbündnisses im Frieden ständig bereitzuhalten oder im Einsatzfall zu stellen hat.
2) Wirtschaft: begrenzte Menge, bes. der Anteil an Waren, Leistungen oder Rechten; bei der öffentl. Bewirtschaftung von Waren das Bezugs- oder Bearbeitungsrecht (Rationierung); im Außenhandel die nach Menge, Wert und Herkunftsland bestimmte Befugnis zum Import (Einfuhr-K.) oder Export (Ausfuhr-K.) als Ausnahme von einem Import- bzw. Exportverbot. Solche Kontingentierungen können sich auch auf Finanztransaktionen beziehen, als Handelshemmnisse widersprechen sie dem Freihandel.