Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konstitutionalismus
Konstitutionalịsmusder (konstitutionelles System), i. w. S. eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt im Rahmen einer Verf. (Konstitution) oder grundlegender Gesetze ausgeübt wird. Die Berufung jener, die die Staatsgewalt ausüben, ihre Amtsbefugnisse und die Dauer ihres Amtes werden in der Verf. festgelegt; meist ist die Staatsgewalt an bestimmte Grundrechte des Bürgers gebunden. I. e. S. bezeichnet der Begriff K. die Reg.form der konstitutionellen Monarchie und der Präsidialdemokratie. Sie wird unterschieden vom Parlamentarismus, der Reg.form der parlamentar. Demokratie. Der K. wurde in Anlehnung an die Machtstellung des engl. Parlaments von den Staatsrechtlern des 18. Jh. (J. Locke, Montesquieu) theoretisch entwickelt (Gewaltenteilung). Zuerst in England 1689 (»Bill of Rights«), in den USA 1787/88 (Bundesverf.), in Frankreich 1789 (Revolution) verwirklicht, wurde der K. zum polit. Hauptziel des älteren Liberalismus.
Konstitutionalịsmusder (konstitutionelles System), i. w. S. eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt im Rahmen einer Verf. (Konstitution) oder grundlegender Gesetze ausgeübt wird. Die Berufung jener, die die Staatsgewalt ausüben, ihre Amtsbefugnisse und die Dauer ihres Amtes werden in der Verf. festgelegt; meist ist die Staatsgewalt an bestimmte Grundrechte des Bürgers gebunden. I. e. S. bezeichnet der Begriff K. die Reg.form der konstitutionellen Monarchie und der Präsidialdemokratie. Sie wird unterschieden vom Parlamentarismus, der Reg.form der parlamentar. Demokratie. Der K. wurde in Anlehnung an die Machtstellung des engl. Parlaments von den Staatsrechtlern des 18. Jh. (J. Locke, Montesquieu) theoretisch entwickelt (Gewaltenteilung). Zuerst in England 1689 (»Bill of Rights«), in den USA 1787/88 (Bundesverf.), in Frankreich 1789 (Revolution) verwirklicht, wurde der K. zum polit. Hauptziel des älteren Liberalismus.