Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konsortium
Konsọrtium[lat.] das, Gelegenheitsgesellschaft, i. d. R. vorübergehende Vereinigung (meist Ges. des bürgerl. Rechts) von rechtlich und wirtsch. selbstständig bleibenden Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Geschäfts (Konsortialgeschäft), um die Kapitalbasis zu erhöhen und das Risiko zu verteilen. Beispiele sind das Industrie-K. als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Durchführung von Bauprojekten oder das Banken-K. zur Durchführung umfangreicher Kredit- oder Wertpapiergeschäfte.
Konsọrtium[lat.] das, Gelegenheitsgesellschaft, i. d. R. vorübergehende Vereinigung (meist Ges. des bürgerl. Rechts) von rechtlich und wirtsch. selbstständig bleibenden Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Geschäfts (Konsortialgeschäft), um die Kapitalbasis zu erhöhen und das Risiko zu verteilen. Beispiele sind das Industrie-K. als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Durchführung von Bauprojekten oder das Banken-K. zur Durchführung umfangreicher Kredit- oder Wertpapiergeschäfte.