Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konsolidation
Konsolidation[lat.] die,
1) allg.: Ausgleich, Sicherung, Festigung.
2) Finanzwirtschaft: Konsolidierung.
3) Recht: das Zusammenfallen eines Rechts an einer Sache (z. B. Pfandrecht) mit dem Eigentumsrecht bei derselben Person. Bei bewegl. Sachen erlischt das Recht, nicht bei Grundstücksrechten.
Konsolidation[lat.] die,
1) allg.: Ausgleich, Sicherung, Festigung.
2) Finanzwirtschaft: Konsolidierung.
3) Recht: das Zusammenfallen eines Rechts an einer Sache (z. B. Pfandrecht) mit dem Eigentumsrecht bei derselben Person. Bei bewegl. Sachen erlischt das Recht, nicht bei Grundstücksrechten.