Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konsistorium
Konsistorium[lat.] das,
1) in den evang. Kirchen die nach der Reformation geschaffenen Vollzugsorgane des landesherrl. Kirchenregiments. Seit dessen Aufhebung nach dem Ersten Weltkrieg sind die K. landeskirchl. oberste Verw.behörden (Landeskirchenamt, Oberkirchenrat, Landeskirchenrat).
2) in der kath. Kirche die durch den Papst einberufene und unter seinem Vorsitz tagende (Voll-)Versammlung der Kardinäle in Rom.
Konsistorium[lat.] das,
1) in den evang. Kirchen die nach der Reformation geschaffenen Vollzugsorgane des landesherrl. Kirchenregiments. Seit dessen Aufhebung nach dem Ersten Weltkrieg sind die K. landeskirchl. oberste Verw.behörden (Landeskirchenamt, Oberkirchenrat, Landeskirchenrat).
2) in der kath. Kirche die durch den Papst einberufene und unter seinem Vorsitz tagende (Voll-)Versammlung der Kardinäle in Rom.