Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konsignation
Konsignation[lat.] die, spezielle Form des Kommissionsgeschäfts im internat. Handel. Der ausländ. Auftraggeber (Konsignant) bleibt so lange Eigentümer der K.-Ware, bis der inländ. Beauftragte (Konsignatar) nach Verkauf den Erlös unter Abzug einer Provision an ihn abgeführt hat.
Konsignation[lat.] die, spezielle Form des Kommissionsgeschäfts im internat. Handel. Der ausländ. Auftraggeber (Konsignant) bleibt so lange Eigentümer der K.-Ware, bis der inländ. Beauftragte (Konsignatar) nach Verkauf den Erlös unter Abzug einer Provision an ihn abgeführt hat.