Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konsekration
Konsekration[lat.] die,
1) Geschichte: in der röm. Rep. der Akt, in dem der Staat einen Gegenstand oder einen Ort den Göttern zum Eigentum überwies, in der Kaiserzeit auch die Vergöttlichung des verstorbenen Kaisers.
2) kath. Kirche: Bez. für die liturgisch vollzogene Weihe von Personen; in der Eucharistiefeier die Brot und Wein wandelnde Weihehandlung (Wandlung).
Konsekration[lat.] die,
1) Geschichte: in der röm. Rep. der Akt, in dem der Staat einen Gegenstand oder einen Ort den Göttern zum Eigentum überwies, in der Kaiserzeit auch die Vergöttlichung des verstorbenen Kaisers.
2) kath. Kirche: Bez. für die liturgisch vollzogene Weihe von Personen; in der Eucharistiefeier die Brot und Wein wandelnde Weihehandlung (Wandlung).