Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konnossement
Konnossemẹnt[italien.-frz.] das, Wertpapier des Seefrachtverkehrsrechts; eine Beurkundung des Frachtvertrages, zugleich Empfangsbestätigung des Verfrachters und Versprechen der Ablieferung des Frachtgutes an den legitimierten Inhaber der Urkunde (§§ 642 ff. HGB). Das K. trägt meist die Orderklausel; schon vor Empfang der Güter kann der Empfänger durch Indossament und Übergabe des K. über die Ladung verfügen, womit der Erwerber des K. Eigentümer des Gutes wird.
Konnossemẹnt[italien.-frz.] das, Wertpapier des Seefrachtverkehrsrechts; eine Beurkundung des Frachtvertrages, zugleich Empfangsbestätigung des Verfrachters und Versprechen der Ablieferung des Frachtgutes an den legitimierten Inhaber der Urkunde (§§ 642 ff. HGB). Das K. trägt meist die Orderklausel; schon vor Empfang der Güter kann der Empfänger durch Indossament und Übergabe des K. über die Ladung verfügen, womit der Erwerber des K. Eigentümer des Gutes wird.