Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konnex
Konnẹx[lat.] der, Zusammenhang, Verbindung, auch persönl. Kontakt. Im bürgerl. Recht ist Konnexität der natürl. wirtschaftl. Zusammenhang wechselseitiger Ansprüche; Voraussetzung für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.
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