Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konkurs
Konkụrs[lat. »Zusammenkunft« (der Gläubiger)] der, nach früherem Recht Generalzwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des wirtschaftlich zusammengebrochenen Schuldners (Gemeinschuldner), zur gleichmäßigen, anteilmäßigen Befriedigung aller K.-Gläubiger; war für die alten Bundesländer in der K.-Ordnung (KO) vom 10. 2. 1877, für die neuen Länder in der Gesamtvollstreckungsordnung i. d. F. v. 23. 5. 1991 geregelt. Mit Wirkung vom 1. 1. 1999 wurde das K.- und Vergleichsrecht reformiert und für die alten und neuen Länder vereinheitlicht (Insolvenzordnung, Insolvenzverfahren).
Konkụrs[lat. »Zusammenkunft« (der Gläubiger)] der, nach früherem Recht Generalzwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des wirtschaftlich zusammengebrochenen Schuldners (Gemeinschuldner), zur gleichmäßigen, anteilmäßigen Befriedigung aller K.-Gläubiger; war für die alten Bundesländer in der K.-Ordnung (KO) vom 10. 2. 1877, für die neuen Länder in der Gesamtvollstreckungsordnung i. d. F. v. 23. 5. 1991 geregelt. Mit Wirkung vom 1. 1. 1999 wurde das K.- und Vergleichsrecht reformiert und für die alten und neuen Länder vereinheitlicht (Insolvenzordnung, Insolvenzverfahren).