Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kongress
Kongrẹss[lat.] der,
1) allg.: Zusammenkunft, bes. von Bevollmächtigten, auch mehrerer Staaten.
2) Staatsrecht: in den USA das aus Senat und Repräsentantenhaus bestehende Gesetzgebungsorgan des Bundes.
Kongrẹss[lat.] der,
1) allg.: Zusammenkunft, bes. von Bevollmächtigten, auch mehrerer Staaten.
2) Staatsrecht: in den USA das aus Senat und Repräsentantenhaus bestehende Gesetzgebungsorgan des Bundes.