Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konföderation
Konföderation[lat.] die, eine auf Dauer angelegte völkerrechtl. Staatenverbindung mit gemeinsamen Organen und Institutionen, bes. für gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik. Die verbundenen Staaten bleiben dabei Subjekte des Völkerrechts, während die K. keine oder nur eine begrenzte Völkerrechtssubjektivität besitzt. Bisher waren K. stets nur von kurzer Dauer und führten entweder zum Zusammenschluss im Bundesstaat (USA, Schweiz) oder zur Auflösung (Rheinbund).
Konföderation[lat.] die, eine auf Dauer angelegte völkerrechtl. Staatenverbindung mit gemeinsamen Organen und Institutionen, bes. für gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik. Die verbundenen Staaten bleiben dabei Subjekte des Völkerrechts, während die K. keine oder nur eine begrenzte Völkerrechtssubjektivität besitzt. Bisher waren K. stets nur von kurzer Dauer und führten entweder zum Zusammenschluss im Bundesstaat (USA, Schweiz) oder zur Auflösung (Rheinbund).