Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Konfusion
Konfusion[lat.] die,
1) allg.: Verwirrung.
2) Zivilrecht: Vereinigung von Gläubiger und Schuldner in einer Person, z. B. wenn ein Schuldner seinen Gläubiger beerbt.
Konfusion[lat.] die,
1) allg.: Verwirrung.
2) Zivilrecht: Vereinigung von Gläubiger und Schuldner in einer Person, z. B. wenn ein Schuldner seinen Gläubiger beerbt.