Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Komtur
Komtur[lat.] der,
1) bei den Ritterorden (Dt. Orden, Johanniter, Templer) der Verwalter einer Komturei (Kommende) als deren kleinster Verwaltungseinheit. Mehrere Komtureien bilden eine Ballei.
2) (Kommandeur), in den neueren Verdienstorden meist der Inhaber der mittleren von fünf Klassen (Ordenszeichen am Hals).
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