Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Komplott
Komplọtt[frz.] das, Verschwörung; die Verabredung mehrerer zur gemeinsamen Begehung eines Verbrechens wird wie der Versuch bestraft (§ 30 StGB).
Komplọtt[frz.] das, Verschwörung; die Verabredung mehrerer zur gemeinsamen Begehung eines Verbrechens wird wie der Versuch bestraft (§ 30 StGB).