Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Komplementarität
Komplementarität die,
1) Physik: von N. Bohr 1928 in die Quantenmechanik eingeführtes Prinzip zur Charakterisierung sich in einem Experiment gegenseitig ausschließender (komplementärer) physikal. Größen wie Ort und Impuls (heisenbergsche Unschärferelation) und Erscheinungsformen mikrophysikal. Systeme (Lichtquanten, Elementarteilchen, Atome), z. B. der Dualismus von Welle und Teilchen. Die K. ergibt sich aus der Notwendigkeit, zur Beschreibung mikrophysikal. Systeme in der klass. Physik gebildete und nicht miteinander zu vereinbarende Begriffe heranziehen zu müssen.
2) Psychologie: das Aufeinanderbezogensein von äußerem Verhalten oder körperl. Vorgängen und der subjektiven Erlebniswelt. Die Annahme einer solchen K. ist bes. fruchtbar in der Psychosomatik und Psychophysiologie. Unter K.-Diagnostik und K.-Therapie sind psycholog. und körperl. Diagnostik oder Psycho- und Somatotherapie unter dem Gesichtspunkt der wechselseitigen Ergänzung zu verstehen.
3) Volkswirtschaftslehre: Ergänzungsverhältnis zweier Güter, die sich gegenseitig notwendig ergänzen (Gut).
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