Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kompetenzkonflikt
Kompetẹnzkonflikt,Zuständigkeitsstreit zw. zwei Staatsorganen, bes. Gerichten, die sich beide in derselben Sache für zuständig (positiver K.) oder nicht zuständig (negativer K.) halten. Seit 1991 entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtsweges den Konflikt unter allen in Betracht kommenden rechtl. Gesichtspunkten (§§ 17 f. Gerichtsverfassungs-Ges.). Ein Gericht kann für andere Gerichte bindend seine Zuständigkeit oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts erklären.
Kompetẹnzkonflikt,Zuständigkeitsstreit zw. zwei Staatsorganen, bes. Gerichten, die sich beide in derselben Sache für zuständig (positiver K.) oder nicht zuständig (negativer K.) halten. Seit 1991 entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtsweges den Konflikt unter allen in Betracht kommenden rechtl. Gesichtspunkten (§§ 17 f. Gerichtsverfassungs-Ges.). Ein Gericht kann für andere Gerichte bindend seine Zuständigkeit oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts erklären.