Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kompetenz
Kompetẹnz[lat.] die,
1) allg.: Zuständigkeit, Befugnis.
2) Sprachwissenschaft: in der generativen Transformationsgrammatik Bez. für die Fähigkeit des idealen Sprechers/Hörers (Ideal Speaker), mit einer begrenzten Anzahl von sprachl. Elementen und Regeln eine unbegrenzte Zahl von Äußerungen zu formulieren (und zu verstehen) sowie über die sprachl. Korrektheit von Äußerungen zu entscheiden.
3) Staatsrecht: (Kompetenz-Kompetenz) in einem Bundesstaat die Befugnis des Gesamtstaates, seine eigene Zuständigkeit durch Verf.änderung zulasten der Gliedstaaten zu erweitern. Allerdings darf in Dtl. nach Art. 79 Abs. 3 GG durch Verf.änderung die bundesstaatl. Struktur nicht aufgehoben werden. (Zuständigkeit)
Kompetẹnz[lat.] die,
1) allg.: Zuständigkeit, Befugnis.
2) Sprachwissenschaft: in der generativen Transformationsgrammatik Bez. für die Fähigkeit des idealen Sprechers/Hörers (Ideal Speaker), mit einer begrenzten Anzahl von sprachl. Elementen und Regeln eine unbegrenzte Zahl von Äußerungen zu formulieren (und zu verstehen) sowie über die sprachl. Korrektheit von Äußerungen zu entscheiden.
3) Staatsrecht: (Kompetenz-Kompetenz) in einem Bundesstaat die Befugnis des Gesamtstaates, seine eigene Zuständigkeit durch Verf.änderung zulasten der Gliedstaaten zu erweitern. Allerdings darf in Dtl. nach Art. 79 Abs. 3 GG durch Verf.änderung die bundesstaatl. Struktur nicht aufgehoben werden. (Zuständigkeit)