Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kommunalwahlen
Kommunalwahlen,Wahlen der Volksvertretungen in den Gemeinden und Kreisen. Das Kommunalwahlrecht ist durch Landesgesetze geregelt (aktives Wahlrecht: Deutsche meist ab vollendetem 18. Lebensjahr, u. a. in Schlesw.-Holst. ab vollendetem 16. Lebensjahr, die eine Mindestzeit im Wahlgebiet wohnen; passives Wahlrecht: die aktiv Wahlberechtigten ab vollendetem 18. Lebensjahr, z. T. erst ab vollendetem 21. Lebensjahr). Seit Ende 1992 sind nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG bei K. auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EG besitzen, wahlberechtigt und wählbar.
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