Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kommissarbefehl
Kommissarbefehl,vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) auf Weisung Hitlers erlassener Befehl vom 6. 6. 1941, der in Vorbereitung des dt. Überfalls auf die UdSSR die (völkerrechtswidrige) Erschießung aller gefangen genommenen polit. Kommissare der Roten Armee anordnete. Der K., der v. a. von den Einsatzgruppen durchgeführt wurde, bezog jedoch auch die Wehrmacht in die nat.-soz. Vernichtungspolitik ein.
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