Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kommissar
Kommissar[lat.] der (Kommissär), eine im Auftrag des Staates oder einer Gemeinde tätige Person; auch Amtsbez. (z. B. Polizei-K.). Vielfach heißen K. die Beamten, die vom Staat zur Ausübung der Staatsaufsicht über bestimmte Einrichtungen eingesetzt oder zur vorübergehenden (kommissar.) Verw. einer Selbstverwaltungskörperschaft bestellt werden. In Revolutions- und Krisenzeiten wurden häufig polit. K. mit Sonderaufträgen bestellt. In Dtl. können Beauftragte (Bundes-K.) im Rahmen der Bundesaufsicht zu obersten Landesbehörden entsandt werden (Art. 84 GG). Im Dt. Reich gab es 1918-33 Reichs-K. für bestimmte Aufgaben (z. B. für Osthilfe, für Preisüberwachung), im nat.-soz. Dtl. 1933-45 als oberste Reichsbehörden (z. B. in den besetzten Gebieten nach 1939). In der UdSSR hießen 1917-46 die Minister Volkskommissare. In der Bundesrep. Dtl. bestellten die Westmächte zw. 1949 und 1955 Hohe K. zur Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse; mit gleicher Bez. amtier(t)en besondere Beauftragte des Völkerbundes und der Vereinten Nationen.
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