Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kommentar
Kommentar[lat.] der,
1) Film: aus dem Off eingesprochener Text, der die im Film gezeigten Bilder erläutert, bes. im Dokumentarfilm (Cinéma-vérité), im Lehrfilm und der Wochenschau eingesetzt.
2) Literaturwissenschaft: sprachl. und sachl. Erläuterungen zu einem Text.
3) Publizistik: Meinungsbeitrag in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Als subjektiv wertende Beurteilung ist der K. eine Form der Kritik und wird allg. durch Art. 5 des GG und bes. von den Pressegesetzen der dt. Bundesländer geschützt.
4) Recht: fortlaufende Erläuterung (Kommentierung) der einzelnen Sätze eines Gesetzes in der Form einer die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zergliedernd behandelnden Interpretation. Rechtsgeschichtlich Glossatoren.
Kommentar[lat.] der,
1) Film: aus dem Off eingesprochener Text, der die im Film gezeigten Bilder erläutert, bes. im Dokumentarfilm (Cinéma-vérité), im Lehrfilm und der Wochenschau eingesetzt.
2) Literaturwissenschaft: sprachl. und sachl. Erläuterungen zu einem Text.
3) Publizistik: Meinungsbeitrag in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Als subjektiv wertende Beurteilung ist der K. eine Form der Kritik und wird allg. durch Art. 5 des GG und bes. von den Pressegesetzen der dt. Bundesländer geschützt.
4) Recht: fortlaufende Erläuterung (Kommentierung) der einzelnen Sätze eines Gesetzes in der Form einer die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zergliedernd behandelnden Interpretation. Rechtsgeschichtlich Glossatoren.