Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kommende
Kommẹnde[lat.] die,
1) kirchl. Rechtsgeschichte: kirchl. Pfründe, deren Inhaber die Einkünfte bezieht, aber von den Amtspflichten befreit ist.
2) Ritterorden: Komturei (Komtur).
Kommẹnde[lat.] die,
1) kirchl. Rechtsgeschichte: kirchl. Pfründe, deren Inhaber die Einkünfte bezieht, aber von den Amtspflichten befreit ist.
2) Ritterorden: Komturei (Komtur).