Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kombattanten
Kombattạnten[frz., zu combattre »kämpfen«], die nach Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internat. bewaffneten Konflikten allein berechtigte Personengruppe. Nach der Haager Landkriegsordnung zählen dazu neben den Streitkräften auch die zur »kämpfenden Bev.« gehörenden Personen, die die Vorschriften des Kriegsrechts einhalten.
Kombattạnten[frz., zu combattre »kämpfen«], die nach Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internat. bewaffneten Konflikten allein berechtigte Personengruppe. Nach der Haager Landkriegsordnung zählen dazu neben den Streitkräften auch die zur »kämpfenden Bev.« gehörenden Personen, die die Vorschriften des Kriegsrechts einhalten.