Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollusion
Kollusion[lat.] die, Recht: das unerlaubte, zum Schadensersatz verpflichtende Zusammenwirken mehrerer zum Nachteil eines Dritten, z. B. regelwidrige Absprachen des Vertreters mit einem Geschäftspartner zulasten des Vertretenen.
Kollusion[lat.] die, Recht: das unerlaubte, zum Schadensersatz verpflichtende Zusammenwirken mehrerer zum Nachteil eines Dritten, z. B. regelwidrige Absprachen des Vertreters mit einem Geschäftspartner zulasten des Vertretenen.