Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollektivvertrag
Kollektivvertrag,1) Arbeitsrecht: Bestimmungen, die für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gelten, z. B. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.
2) Völkerrecht: ein internat. Vertrag mit mehr als zwei Vertragschließenden zur Schaffung internat. Rechts. Die Satzung (Verf.) einer internat. Organisation ist stets ein Kollektivvertrag.
Kollektivvertrag,1) Arbeitsrecht: Bestimmungen, die für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gelten, z. B. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.
2) Völkerrecht: ein internat. Vertrag mit mehr als zwei Vertragschließenden zur Schaffung internat. Rechts. Die Satzung (Verf.) einer internat. Organisation ist stets ein Kollektivvertrag.