Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollektivstreitigkeit
Kollektivstreitigkeit, Arbeitsrechtsstreitigkeit zw. den Tarifvertragsparteien oder zw. dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aus dem Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrecht.
Kollektivstreitigkeit, Arbeitsrechtsstreitigkeit zw. den Tarifvertragsparteien oder zw. dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aus dem Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrecht.