Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollektivschuld
Kollektivschuld,der gegenüber einer bestimmten Gruppe oder Gesamtheit erhobene Schuldvorwurf wegen unmoral. oder verbrecher. Handlungen Einzelner oder einer größeren oder repräsentativen Anzahl von Angehörigen dieser Gruppe oder Gesamtheit ohne Rücksicht darauf, ob auch die Übrigen sich durch Mitwirkung, Billigung oder Duldung individuell schuldig gemacht haben. So diente die Vorstellung der K. im MA. zur Begründung der Judenpogrome, die als christl. Vergeltungsaktionen an den »Mördern Jesu Christi« angesehen wurden. - Die Annahme einer K. ist mit einer aufgeklärten Moral nicht vereinbar, die nur eine persönl. Verantwortung und dementsprechend nur einen individuellen Schuldvorwurf anerkennt; so insbesondere im heutigen Strafrecht (Schuld). Der im und nach dem Zweiten Weltkrieg erhobene Vorwurf einer K. des dt. Volkes für die Verbrechen des Nationalsozialismus ist umstritten geblieben. Dies gilt bereits für die grundsätzl. Frage, ob es überhaupt die K. eines Volkes geben kann. - Im »Stuttgarter Schuldbekenntnis« von 1945 drückte die EKD eine gemeinsame, rechtlich aber nicht einklagbare Verantwortung für das im nat.-soz. Dtl. geschehene Unrecht aus (ohne das Wort K. zu verwenden).
Kollektivschuld,der gegenüber einer bestimmten Gruppe oder Gesamtheit erhobene Schuldvorwurf wegen unmoral. oder verbrecher. Handlungen Einzelner oder einer größeren oder repräsentativen Anzahl von Angehörigen dieser Gruppe oder Gesamtheit ohne Rücksicht darauf, ob auch die Übrigen sich durch Mitwirkung, Billigung oder Duldung individuell schuldig gemacht haben. So diente die Vorstellung der K. im MA. zur Begründung der Judenpogrome, die als christl. Vergeltungsaktionen an den »Mördern Jesu Christi« angesehen wurden. - Die Annahme einer K. ist mit einer aufgeklärten Moral nicht vereinbar, die nur eine persönl. Verantwortung und dementsprechend nur einen individuellen Schuldvorwurf anerkennt; so insbesondere im heutigen Strafrecht (Schuld). Der im und nach dem Zweiten Weltkrieg erhobene Vorwurf einer K. des dt. Volkes für die Verbrechen des Nationalsozialismus ist umstritten geblieben. Dies gilt bereits für die grundsätzl. Frage, ob es überhaupt die K. eines Volkes geben kann. - Im »Stuttgarter Schuldbekenntnis« von 1945 drückte die EKD eine gemeinsame, rechtlich aber nicht einklagbare Verantwortung für das im nat.-soz. Dtl. geschehene Unrecht aus (ohne das Wort K. zu verwenden).