Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollegialprinzip
Kollegialprinzip,Verankerung von Entscheidungskompetenzen bei mehrköpfigen, untereinander nicht weisungsgebundenen Gremien; in der Gerichtsorganisation vorherrschend (Kollegialgericht), in der öffentl. Verw. vereinzelt anzutreffen.
Kollegialprinzip,Verankerung von Entscheidungskompetenzen bei mehrköpfigen, untereinander nicht weisungsgebundenen Gremien; in der Gerichtsorganisation vorherrschend (Kollegialgericht), in der öffentl. Verw. vereinzelt anzutreffen.