Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollegialprinzip
Kollegialprinzip,Verankerung von Entscheidungskompetenzen bei mehrköpfigen, untereinander nicht weisungsgebundenen Gremien; in der Gerichtsorganisation vorherrschend (Kollegialgericht), in der öffentl. Verw. vereinzelt anzutreffen.
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