Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kollegialität
Kollegialitätdie, kath. Kirchenrecht: ein auf dem 2. Vatikan. Konzil formuliertes Prinzip der Kirchenverf. Es verpflichtet die Bischöfe, die Einheit der Kirche zu bewahren und den Papst bei ihrer Leitung zu unterstützen. Wichtig ist dabei die Bischofssynode. (katholische Kirche)
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