Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kohlepfennig
Kohlepfennig,eine 1974 eingeführte Ausgleichsabgabe auf den Stromverbrauch, die von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) zu entrichten war und von ihnen an die Verbraucher weitergegeben wurde. Der K. diente dazu, den Einsatz der im Vergleich zu importierten Energieträgern teureren dt. Steinkohle finanziell zu fördern. Mit Beschluss vom 11. 10. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht den K. als verfassungswidrige Sonderabgabe gewertet, sodass er seit 1996 nicht mehr erhoben wird. Die Kohlesubventionierung muss seither aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Jahrhundertvertrags war bereits 1994 festgelegt worden, die Subventionierung der Verstromung dt. Steinkohle auf 7,5 Mrd. DM 1996 bzw. jährlich 7 Mrd. DM (1997 bis 2000) zu begrenzen; 1997 wurden weitere Kürzungen bis zum Jahr 2005 festgelegt.
Kohlepfennig,eine 1974 eingeführte Ausgleichsabgabe auf den Stromverbrauch, die von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) zu entrichten war und von ihnen an die Verbraucher weitergegeben wurde. Der K. diente dazu, den Einsatz der im Vergleich zu importierten Energieträgern teureren dt. Steinkohle finanziell zu fördern. Mit Beschluss vom 11. 10. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht den K. als verfassungswidrige Sonderabgabe gewertet, sodass er seit 1996 nicht mehr erhoben wird. Die Kohlesubventionierung muss seither aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Jahrhundertvertrags war bereits 1994 festgelegt worden, die Subventionierung der Verstromung dt. Steinkohle auf 7,5 Mrd. DM 1996 bzw. jährlich 7 Mrd. DM (1997 bis 2000) zu begrenzen; 1997 wurden weitere Kürzungen bis zum Jahr 2005 festgelegt.