Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Koexistenz
Koexistenz[lat.], das Nebeneinander unterschiedl. geistiger, ökonom., polit. und gesellschaftlicher Systeme. - Nach der Machtübernahme durch N. S. Chruschtschow (1953) wurde die friedliche K. zur außenpolit. Leitlinie der UdSSR und der von ihr geführten Staaten. Sie besagte, dass der gesellschaftl. Konflikt zw. den »sozialist.« und »kapitalist.« Staaten ohne den Einsatz militär. Mittel ausgetragen werden soll. Sie ging von der Vermeidbarkeit von Kriegen zw. den Staaten unterschiedl. Gesellschaftssysteme aus, schloss aber »revolutionäre Volkserhebungen« und »nat. Befreiungskriege« gegen »kapitalist.« und »imperialist.« Systeme nicht aus.
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