Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kodizill
Kodizịll[lat.] das, im röm. und noch heute im österr. Recht (§ 553 ABGB) letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung oder Enterbung, sondern andere Anordnungen enthält.
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